GHS – das neue Kennzeichnungssystem für Chemikalien

05.09.2018 08:51 Aktuelles

Ab 2017 müssen alle Chemikalien in der Schweiz gemäss des neuen Kennzeichnungssystems für Chemikalien der Vereinten Nationen (GHS – Globally Harmonized System for the Classification and Labelling of Chemicals) gekennzeichnet werden. Um Handelshemmnisse mit der Europäischen Union zu vermeiden, orientiert sich die Schweiz bei der Übernahme von GHS stark an der EU Gesetzgebung und an der in der EU geltenden CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging).

Aufgrund der Harmonisierung werden die Sicherheitsdatenblätter regelmässig aktualisiert. Lieferanten von gewerblichen Kunden müssen bei Änderungen aktuelle SDB unaufgefordert ihren Abnehmern zustellen. Dies ist auch in elektronischer Form möglich. Aus diesem Grund möchten wir Sie informieren, dass Sie alle Sicherheitsdatenblätter auf der SUISAG-Homepage beim jeweiligen Produkt finden.

Das Sicherheitsdatenblatt enthält Informationen zu folgenden Punkten:

  • Bezeichnung des Stoffes, Lieferant, Hersteller, Notfallauskunft und Notfallnummer
  • Mögliche Gefahren und die Einstufung des Produktes
  • Zusammensetzung und Angaben zu den Bestandteilen
  • Erste Hilfe Massnahmen
  • Massnahmen zur Brandbekämpfung
  • Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Expositionsbegrenzung und Schutzausrüstung
  • Chemische und physikalische Eigenschaften
  • Toxikologische und Umweltbezogene Angaben
  • Transport- und Entsorgungsvorschriften
  • Rechtsvorschriften und sonstige Angaben.

Diese Informationen dienen dem persönlichen Schutz der Anwender, ihrer Mitarbeiter und der Umwelt (Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft und Boden).