Anpassungen von Richtlinien

29.12.2022 13:32 Aktuelles

Der Zentralvorstand (ZV) der Suisseporcs hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 verschiedene kleinere Anpassungen an Richtlinien verabschiedet und in Kraft gesetzt.

Was hat geändert?

  • Einsatz von Nylon Flockfaser Tupfern: Für die Routinebeprobung (AR-Betriebe) oder bei Verdacht auf Dysenterie und pRA verwenden wir ab 1.1.2023 modernere Tupfer. Dies sowohl für die Entnahme von Kot- wie auch Nasentupfer-Proben. Diese Präzisierung betrifft die Richtlinien 1.3 Status, 3.13. Brachyspira hyodysenteriae / und 3.2. Progressive Rhinitis atrophicans (pRA), Schnüffelkrankheit.
  • Tierzukauf: A-R 2 Sano-Betriebe dürfen aus maximal zwei A-R 1 Sano-Betrieben Tiere zukaufen. Neu haben wir eine Ausnahmeregelung beim Wechsel des Lieferbetriebes beschlossen. Trifft das für dich zu? Dann kannst du ausnahmsweise während max. 6 Monaten Tiere ab einem dritten Betrieb zukaufen. Voraussetzung: Du musst die Ausnahme durch den Gesundheitsdienst vorgängig bewilligen lassen. Diese Änderung betrifft die Richtlinie 1.3 Status.
  • Richtlinie SuisKlein: Nimmst du am Programm SuisKlein teil? Dann gilt für dich ab 1.1.2023 die neue Richtlinie 1.17 SuisKlein. Warum diese Änderung? Wir haben per 1.1.2022 die beiden Gesundheitsprogramme (Basis und SuisSano) zusammengeschlossen. Die bisherigen Richtlinien zu den Plus-Gesundheitsprogrammen, die auch für SuisKlein-Betriebe galten, bildeten die Basis für die neue Richtlinie SuisKlein.
  • Zweitbesuche in Betrieben ab 50 Sauen: ab 2023 besuchen wir resp. unsere Vertragstierärzte Betriebe mit über 50 Sauen 1x jährlich zur klinischen Überwachung. Diese Änderung betrifft die Richtlinie 1.4 Betriebsbetreuung und Überwachung.