Afrikanische Schweinepest (ASP) nähert sich der Schweiz

22.12.2017 10:31 Aktuelles

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, welche ursprünglich auf Afrika beschränkt war.

Im Juni 2007 wurden erste Fälle der ASP aus Georgien gemeldet. Die Schweinekrankheit verbreitete sich daraufhin auch in den Nachbarländern. Im Sommer dieses Jahr meldete die Tschechische Republik erste Fälle von ASP bei Wildschweinen in der Grenzregion zur Slowakei, in Rumänien wurde der erste Fall bei Hausschweinen gemeldet. Aktuell wurden nähe Warschau verendete Wildschweine mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest gefunden. In Russland ist der grösste Schweineproduzent mit einem seiner Mastställe betroffen. 24‘000 Schweine mussten gekeult werden.

Die Afrikanische Schweinepest betrifft alle Arten von Schweinen. Die Übertragung des Seuchenerregers erfolgt:

  • durch direkten Tierkontakt (auch Wildschweine)
  • über das Verfüttern von erregerhaltigen Fleischprodukten
  • indirekte Verschleppung über Geräte und Transportfahrzeuge

Die Infektion führt sowohl bei Haus- wie auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung und endet fast immer tödlich. Es existiert kein Impfstoff gegen die Krankheit. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht jedoch nicht. Ein betroffener Bestand muss umgehend gekeult werden und eine Kern- resp. Überwachsungszone mit je einem entsprechenden Radius um den Betrieb wird eingerichtet.

Die ASP zeichnet sich durch sehr variable Krankheitsbilder und Verlaufsformen aus. In der Regel werden nicht alle Tiere eines Bestandes gleichzeitig infiziert. Erste Symptome einer Infektion mit dem Virus der ASP können zunächst leicht übersehen werden. Eine eindeutige Diagnose kann nicht alleine anhand des klinischen Bildes vorgenommen werden. Umso wichtiger ist es, bei unklaren Anzeichen den zuständigen Bestandestierarzt oder den SGD zu informieren. Dieser kann nach Rücksprache mit dem Institut für Virologie und Immunologie IVI in Mittelhäusern dort kostenfrei Proben für eine sogenannte Ausschlussuntersuchung einschicken und labordiagnostisch abklären lassen. Dies stellt eine gute Möglichkeit dar, rasch Sicherheit über das Vorliegen einer Infektion mit dem ASP-Virus zu erhalten. Eine sichere Diagnose ist ausschliesslich im Labor möglich. Umso wichtiger sind sämtliche Vorsichtsmassnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung.

Wie kann ich meinen Schweinebetrieb schützen?

  • Strikte Einhaltung der Hygiene-Richtlinie zur Verhinderung der Einschleppung oder der Verschleppung dieser Krankheit
  • Bestmögliche Absicherung des Bestandes, Wildtierschutzmassnahmen konsequent umsetzen und überprüfen
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden und externen Besucher
  • Bei unklaren Bestandesproblemen durch den Bestandestierarzt eine kostenlose Ausschluss-Untersuchung auf ASP durchführen lassen
  • Jäger sind aufgefordert, auf ein vermehrtes Auftreten von totem Schwarzwild zu achten und die Kadaver ebenfalls auf ASP untersuchen zu lassen. Bei Jagden im Ausland reinigen Sie ihre Jagdkleidung und Jagdgeräte. Verzichten Sie auf Jagdtrophäen.
  • Bringen Sie bei Reisen aus dem Ausland kein Reiseproviant (Fleisch/Wurstwaren) mit!
  • Mithilfe bei der Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung inkl. Jäger

Bei Fragen kontaktieren Sie sich bitte Ihrem SGD-Berater! Aktuelle Informationen finden Sie unter www.blv.admin.ch