Afrikanische Schweinepest (ASP)

16.10.2018 12:19 Aktuelles

Aus aktuellem Anlass geben wir Ihnen einen Einblick über die Krankheit und deren Erreger. Wir weisen darauf hin, dass verschiedene Vorsichtsmassnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest ergriffen werden können. 

Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier

Virus

Das Virus (Familie: Asfarviridae, Genus: Asfivirus) ist ca. 200 nm im Durchmesser und unter bestimmten Bedingungen sehr stabil. So überlebt es  in mit Blut, Kot oder Harn kontaminierter Umwelt über Wochen. Besonders gefährlich sind Tierkörper und Fleischprodukte von infizierten Schweinen (Salami, Schinken, Rohfleisch). In diesen bleibt das Virus wochen- oder sogar monatelang, in gefrorenem Fleisch sogar über Jahre, infektiös!

Krankheitsverlauf

  • kurze Zeit (2-14 Tage) von der Ansteckung bis zum Auftreten von Symptomen
  • Symptome variieren je nach Virusgenom, Alter, Ansteckungsart und Virusmenge
  • Perakute Form: Todesfälle ohne vorherige Anzeichen
  • Akute Form: hohes Fieber (bis 42°C), Fressunlust, Bewegungsunlust, Hautverfärbungen, blaue Ohren, z.T. Lahmheiten, Erbrechen, Durchfall, Atemprobleme, Aborte, Todesfälle (bis 100% der infizierten Tiere), weiteres
  • Chronisch, endemisch: sehr unterschiedliche Symptome; Therapieresistentes Fieber, schlechte Zunahmen, Kümmern, Hautverfärbungen, Blutungen, vermehrt Infektionen, Aborte, weiteres

Unter europäischen Bedingungen erfolgt die Übertragung von ASP:

  • durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren
  • durch die Verfütterung von virushaltigen Speiseabfällen
  • Virusverbreitung über Personen (Kleider und Schuhe)
  • mögliche Verbreitung über Stroh und zu wenig stark erhitztes Futter
  • Verschleppung über grosse Strecken möglich (kontaminierte Gerätschaften, Jagdausrüstung und Transportfahrzeuge)
  • Lederzecken sind in südlichen Ländern wichtige Überträger

Was können wir tun, um eine Einschleppung zu verhindern?

  • strenge Importverbote von Schweinen oder Fleisch / Fleischprodukten aus betroffenen Ländern
  • Fahrzeuge oder Personen aus ASP-Ländern erst nach einer Quarantänezeit (Personen: vier Tage) in Schweizer Schweinebetriebe lassen
  • Mitarbeiter aus betroffenen Ländern auf das Risiko der Infektion durch Speisereste hinweisen. Keine Mitbringsel aus der Heimat!
  • direkten Kontakt zu Wildschweinen verhindern (doppelte Umzäunung, Jagdausrüstung)
  • striktes Verbot der Verfütterung von Speiseresten
  • Mit einer guten allgemeinen Stallhygiene (Hygiene Richtlinie 2.5 des SGD) kann das Risiko eines Eintrags von Krankheitserregern in den Betrieb massiv gesenkt werden. Weitere Informationen finden Sie in verschiedenen SGD-Merkblättern (z.B. Eingangsbereich und Hygieneschleuse, Schutz vor Wildschweinen, Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen)

Neben den direkten Ausfällen durch verendete Schweine verursacht die ASP schwere wirtschaftliche Verluste in der Landwirtschaft durch Bekämpfungsmassnahmen und Handelsrestriktionen. 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Tierseuche mit Meldepflicht! Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den SGD.