Die Richtlinien bilden die Grundlagen für die Durchführung des Gesundheitsprogramms. Sie sind in drei Gruppen eingeteilt und dementsprechend nummeriert:
1. Allgemeine Richtlinien
2. Prophylaxe, Hygiene, Reinigung und Desinfektion
3. Spezifisch zu bekämpfende Krankheiten
Richtlinien sind verbindlich für alle Vertragspartner (z.T. je nach Status). Die Richtlinien können als pdf-Dokument abgerufen werden: