1. Grundsatz und Geltungsbereich
Die SUISAG bietet Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Schweinezucht, künstliche Besamung und Schweinegesundheit an. Für die Geschäftsbeziehung ist keine Aktionärsbeteiligung und keine Verbandsmitgliedschaft erforderlich.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der SUISAG und ihren Kunden. Alle Leistungen der SUISAG unterliegen diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Rechtsgrundlagen
Für die Tätigkeit der SUISAG in den verschiedenen Geschäftsbereichen sind unter anderen folgende Rechtsgrundlagen massgebend und verbindlich:
- Tierzuchtverordnung des Bundes und der darauf abgestützte Leistungsauftrag der Suisseporcs an die SUISAG vom 08.11.2001.
- Tierseuchenverordnung des Bundes mit den zugehörigen Technischen Weisungen,
- Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung des Bundes und das darauf abgestützte Reglement über die Durchführung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes in der Schweinehaltung der Suisseporcs vom 05.10.2005.
Die SUISAG schliesst mit Kunden Vereinbarungen (z.B. Herdebuch, SGD, Spermaliefervertrag) ab, welche mit zugehörigen Reglementen und Richtlinien die Zusammenarbeit sowie Rechte und Pflichten von SUISAG und ihren Kunden regeln.
3. Informationen und Leistungsangebot
Das Leistungsangebot (Produkte und Dienstleistungen) der SUISAG ist in den entsprechenden Publikationen jüngsten Datums umschrieben. Die jeweiligen Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Informationen. Änderungen bis zum Zeitpunkt des Verkaufs bleiben vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise auf den Preislisten verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Ausnahmen werden schriftlich vermerkt. Die SUISAG behält sich Preisänderungen jederzeit vor.
Die erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Produkte werden periodisch in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Für nicht eingehaltene Zahlungstermine werden Verzugszins und Mahngebühren erhoben.
Bestimmungen für die Dienstleistungen des SGD:
Falls die Rechnung für das Dienstleistungspaket SGD nach wiederholter Mahnung nicht beglichen wird, erfolgt der Entzug des SGD-Status gemäss Mitteilung auf der letzten Mahnung.
Falls die Rechnung für die Epidemieversicherung nach wiederholter Mahnung nicht beglichen wird, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend gemäss Mitteilung auf der letzten Mahnung.
Bestimmungen für die HB-Vereinbarung:
Falls die Rechnung für HB-Dienstleistungen nach wiederholter Mahnung nicht beglichen wird, erfolgt die sofortige Auflösung der Vereinbarung gemäss Mitteilung auf der letzten Mahnung.
5. Garantie- und Haftungsumfang
Die SUISAG betreibt ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2000 und führt sämtliche Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt aus.
Soweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist, richtet sich die Haftung der SUISAG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die SUISAG haftet nur bis zur Höhe des nachgewiesenen Schadens und haftet nicht bei höherer Gewalt, für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die SUISAG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Missbräuche verursacht werden.
Garantie- und Haftungsausschluss:
5.1. Die SUISAG übernimmt beim Samen keine Garantie betreffend Konzeptionsrate und haftet nicht für die mögliche Übertragung von Krankheitserregern oder bei Auftreten von Missbildungen.
5.2. Die SUISAG übernimmt keine Garantie betreffend der zu erwartenden Eigenschaften der Nachkommen, denn die mit Zuchtwerten beschriebenen Vererbungseigenschaften von Eltern werden immer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ihre Nachkommen übertragen.
5.3. Die SUISAG übernimmt keine Garantie für Schäden, welche aufgrund fehlerhaften Verhaltens des Kunden als Folge falscher Laborresultate oder Expertisen verursacht werden.
5.4. Die SUISAG übernimmt bei den Handelsprodukten aus dem SuisShop keine Garantie hinsichtlich Richtigkeit der Angaben der Hersteller und haftet nicht bei unsachgemässer Lagerung und Anwendung. Es gelten die Garantieleistungen der Zulieferer oder Hersteller.
6. Beanstandungen
Eine Beanstandung ist bei Warenlieferungen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt und bei Dienstleistungen oder Auswertungen innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung oder Erhalt der SUISAG mitzuteilen.
Trifft die SUISAG Anordnungen oder Weisungen, die sich auf einen Betrieb oder den Eigentümer eines Betriebes in irgendeiner Form auswirken, so gilt das Einsprache- und Beschwerdeverfahren gemäss Ziffer 7 sinngemäss.
7. Einsprachen
Wird eine Beanstandung von der SUISAG nicht zur Zufriedenheit des Kunden erledigt, kann dieser innert 14 Tagen eine schriftliche Einsprache an die Geschäftsleitung der SUISAG richten (erste Instanz).
Gegen den Entscheid der Geschäftsleitung kann der betroffene Kunde innerhalb von 30 Tagen schriftlich Rekurs erheben. Der Rekurs ist der Geschäftsstelle der Suisseporcs zu übermitteln. Die Suisseporcs leitet den Rekurs an die zuständige Instanz weiter. Entscheidungsinstanz (zweite Instanz) ist:
- bei strategischen Fragen bezüglich Zucht oder Gesundheit der Zentralvorstand der Suisseporcs
- bei übrigen Fragen der SUISAG-Verwaltungsrat.
Der Rekurent kann die fachliche Überprüfung eines Sachverhalts durch einen externen Sachverständigen verlangen. Die anfallenden Kosten während des Verfahrens werden von den beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Nach Abschluss des Verfahrens übernimmt die unterliegende Partei die vollen Verfahrenskosten.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sempach. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
9. Publikation und Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die AGB sind auf der Internetseite www.suisag.ch publiziert. Die SUISAG behält sich jederzeit Änderungen vor. Die AGB treten mit der Publikation auf der Internetseite in Kraft.
Version 28.08.09
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