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Der SGD bietet ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen im Bereich der Schweinegesundheit.
Die Richtlinien des SGD-Gesundheitsprogramms ermöglichen eine qualitativ hochwertige Produktion. Betriebe, die nach diesem Gesundheitsprogramm arbeiten, erhalten einen SGD-Status zugesprochen und können damit einen Mehrwert am Markt erzielen.
Mit dem Erwerb des Dienstleistungspaketes des SGD hat der Betrieb Anspruch auf Routine-Beratungsbesuche durch einen Berater des SGD oder durch einen vom SGD anerkannten Bestandestierarzt. Besuche durch den Bestandestierarzt können mit den nach der TAMV vorgeschriebenen Besuchen kombiniert werden.
Bei akuten Bestandesproblemen besteht für SGD-Betriebe der Anspruch auf einen zusätzlichen Spezialbesuch durch einen SGD-Berater.
Wenn Laboruntersuchungen, wie z.B. Sektionen oder Blutuntersuchungen zur Diagnose von Krankheitsproblemen im Stall durchgeführt werden müssen, werden die anfallenden Kosten bis zu einem bestimmten Betrag vom SGD übernommen. Die Laborbefunde werden vom SGD interpretiert und der Betrieb bei der Planung und Durchführung von Massnahmen beraten.
Die Bekämpfung der Lungenerkrankungen EP und APP ist in der Tierseuchenverordnung festgehalten und liegt deshalb in der Verantwortung der Kantone. Aufgrund der langjährigen Erfahrung die der SGD hat, beauftragen viele Kantonstierärzte jedoch weiterhin den SGD mit Betriebsbesuchen, Probenentnahmen oder mit der Weiterverfolgung einer möglichen Verbreitung dieser Seuchen.
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